Holzdeklaration
In der Schweiz gilt seit 2012 die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021). Diese Verordnung stützt sich auf das Konsumenteninformationsgesetz (SR 944.0) und regelt die Deklarationspflicht von Holzart und Holzherkunft bei Holz und Holzprodukten. Das Referenzsystem mit den Handelsnamen und wissenschaftlichen Namen von Hölzern kann auf der Seite des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen BFK abgerufen werden.
Ziel der Deklarationspflicht ist es, die objektive Informationen der Konsumentinnen und Konsumenten zu fördern, um Kaufentscheide bewusster treffen zu können.
Holzdeklaration HORIBE AG
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